Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Fahrwerk, Agentur für Marketing und Ambient Media GmbH & Co. KG

 

§ 1 Anwendbares Recht  

Bei allen Aufträgen des Auftragnehmers (Fahrwerk, Agentur für Marketing und Ambient Media GmbH & Co. KG, Im Bosseldorn 13, 69126 Heidelberg, im Folgenden auch Fahrwerk Ambient Marketing genannt), für Werk- und Dienstleistungen aller Art gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen und Nebenvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Abweichende allgemeine Vertragsbedingungen des Auftraggebers sind unverbindlich. Der Auftraggeber bestätigt, dass er mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig ist. Der im Folgenden verwendete Begriff für Ware erstreckt sich sowohl auf dingliche, als auch auf geistige oder in Form von Arbeit erbrachte Leistung. Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. 

  

§ 2 Verbindlichkeit des Auftrages 

Ein (auch mündlich) erteilter Auftrag gilt als verbindlich, wenn mindestens eine der folgenden Bedingen gegeben ist: 

- eine vom Auftraggeber unterschriebene Auftragsbestätigung liegt vor. 

- der Auftraggeber erklärt die Annahme eines Angebotes per Mail.

- der Auftraggeber widerspricht der Auftragsbestätigung per Mail nicht binnen 8 Tagen. 

- Eintreffen der Werbemittel bei dem Auftragnehmer (für den Vertrieb, Promotions).  

- Eintreffen von Druckdaten bei dem Auftragnehmer (für die Produktion).  

 

§ 3 Lieferung und Versand  

Der Auftraggeber hat auf seine Kosten und seine Gefahr die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Gegenstände und Unterlagen zum Erfüllungsort zu schaffen. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.  Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckunterlagen für die Produktion ist der Auftraggeber verantwortlich. Sie müssen der beim Auftragnehmer zu erfragenden technischen Anleitung entsprechen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordern wir unverzüglich Ersatz.  Sind etwaige Mängel bei gelieferten Druckunterlagen nicht sofort erkennbar und werden erst beim Druckvorgang bzw. nach Fertigstellung deutlich, trägt der Auftraggeber bei ungenügendem Druckergebnis die Verantwortung. Dasselbe gilt, wenn die Druckunterlagen ohne Ausdruck oder farbverbindlichen Proof geliefert werden. Wir gewährleisten die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Geringfügige Farbabweichungen von den Vorlagen können nicht reklamiert werden. Durch den Druck in Sammelformen sind sie unvermeidbar. Bei unvollständigem Druck hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder einen einwandfreien Nachdruck, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der bestimmungsgemäße Zweck der Werbedrucksachen beeinträchtigt wurde. Reklamationen, welche die Produktion der Werbedrucksachen betreffen, müssen innerhalb von drei Arbeitstagen nach Erhalt der Ware, bzw. der Belegexemplare schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Einzelschaltungen im Rahmen von langfristigen Aufträgen. Wenn Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich oder endgültig fehlgeschlagen sind, so kann der Auftraggeber Preisminderung oder Stornierung des Vertrages verlangen. Gleiches gilt bei unzumutbarer Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzleistung. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen uns und unsere Partnerunternehmen sind ausgeschlossen. Dies schließt Schadenersatzansprüche (vertraglich und außervertraglich) wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden (z.B. entgangenem Gewinn, ausgebliebener Einsparung, Schaden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber usw.) ein.  Der Versand von Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers per Post oder Spedition. Versicherungen gegen Schaden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers unter Berechnung verausgabter Beträge vorgenommen.  Für den Versand wird ein Versandkostenbeitrag berechnet.  

 

§ 4 Ausführung der Leistungen  

Sind Mängel, insbesondere der Druckvorlagen nicht sofort erkennbar und werden erst beim Druckvorgang deutlich, haftet der Auftragnehmer hierfür nicht, insbesondere stehen dem Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche zu. Den Auftragnehmer trifft ebenfalls keine Haftung, sofern er rechtzeitig Bedenken gegen die ihm vom Auftraggeber oder Dritten vorgeschriebenen Materialien oder gegen die Art der Ausführung oder Planung vorgebracht hat. Druckunterlagen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers auf dem von ihm bestimmten Versandweg zurückgesandt. Die Kosten und das Risiko trägt hierbei der Auftraggeber. Unsere Aufbewahrungspflicht endet zwei Wochen nach Ablauf des Auftrags. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zu Dokumentationszwecken Kopien dieser Unterlagen zu fertigen und zu behalten.  Wir behalten uns vor, Aufträge wegen ihres Inhaltes, der Herkunft, der technischen Form oder aus Termingründen abzulehnen. In jedem Fall obliegt es dem Auftraggeber für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalt und Form der Werbung zu sorgen.  Der Auftragnehmer ist von rechtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen. 

Reine Druckaufträge können bis Druckunterlagenschluss kostenfrei zurück gezogen werden. Bei Verteilungen, Plakatierungen und Promotions gelten die folgenden Stornobedingungen:

Bis zu 4 Wochen vor Buchungszeitraum: 25% Stornogebühr,

2 bis 1 Woche vor Buchungszeitraum: 50% Stornogebühr,

ab 1 Woche vor Buchungszeitraum: 80% Stornogebühr,

ab 48h vor Buchungszeitraum: 100% Ausfallgebühr.

100% Ausfallgebühr gilt ebenfalls bei bestätigten Angeboten im Bereich Außenwerbung (Großflächen, Ganzstellen, Blow-Ups, City Lights, etc.), unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung. Die Herstellungskosten für bereits produzierte Werbemittel und beauftragtes Material sind ebenfalls grundsätzlich in voller Höhe vom Auftraggeber zu begleichen. Dieser verpflichtet sich bereits gelieferte oder produzierte Werbemittel innerhalb von drei Werktagen bei Fahrwerk Ambient Marketing abzuholen, andernfalls werden die Werbemittel kostenpflichtig entsorgt. Es wird außerdem eine Bearbeitungsgebühr von 20,- Euro. netto fällig.  

Werbemittel können von Auftragnehmer auf Wunsch gelagert werden. Eine Haftung für Verlust oder Beschädigung wird nicht übernommen.  

Der Auftragnehmer behält sich die Standorte eigener Werbeträger vor. Ein Umsetzen einzelner Werbeträger berechtigt den Auftraggeber nicht vom Vertrag zurückzutreten. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht gewährleistet und eine Haftung über den Verbleib der Werbemittel nach erfolgter Auslage/Aushang nicht übernommen. 

 

 

Eine bestimmt Aushang- oder Auslagedauer ist in der freien Auslage nicht geschuldet. Wir bemühen uns nach bestem Ermessen und unter Berücksichtigung konzeptioneller Überlegungen um eine größtmögliche Verbreitung der Werbedrucksachen. Die Menge der Werbedrucksachen pro Stelle und Verteilungstermin sind nach unseren Erfahrungswerten dem Entnahmeverhalten des Publikums an der jeweiligen Stelle angepasst. Der Vertrieb findet nach Ermessen displaygestützt oder in freier Auslage statt. Nicht abgegriffene bzw. übrig gebliebene Medien werden nach Ende des Auftrages kostenfrei entsorgt.  

 

§ 5 Nutzungsrecht  

Fahrwerk Ambient Marketing ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, zeitlich unbegrenzt berechtigt, die Werbedrucksache zu eigenen Werbezwecken abzubilden. 

 

§ 6 Rechtmäßigkeit  

Der Auftraggeber versichert diesbezüglich, dass er i.S.d. UrhG zur Übertragung dieser Nutzungsrechte berechtigt ist.  Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter oder geltendes Recht, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. 

 

§ 7 Mängel / Gewährleistung  

Etwaige Reklamationen müssen nach Feststellung der Unregelmäßigkeiten unverzüglich und schriftlich geltend gemacht werden. Erhebt der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Tagen nach Empfang der Leistungen schriftlich Mängelrügen, gelten die Leistungen als abgenommen. Nach Fristablauf gilt die Ware als vertragsgemäß geliefert.  Der Auftragnehmer hat grundsätzlich das Recht zur Nachbesserung und kann binnen eines Monats nach Zugang der Mängelrüge durch Lieferung mangelfreier Ware Ersatz leisten. Solange sind die Ansprüche des Käufers auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen. 

 

§ 8 Dokumentation der Leistungen 

Die Dokumentation der Leistungen wird im Auftrag schriftlich festgelegt. Die Dokumentation darf vom Kunden nicht ohne Zustimmung durch Fahrwerk, Agentur für Marketing und Ambient Media GmbH & Co. KG an Dritte weitergegeben werden. Die in der Dokumentation enthaltenen Bilder sind urheberrechtlich geschützt und bedürfen im Falle einer Weitergabe an Dritte der Zustimmung durch Fahrwerk, Agentur für Marketing und Ambient Media GmbH & Co. KG. 

 

§ 9 Zahlungen  

Der Auftragnehmer ist berechtigt, für jede Mahnung Pauschalkosten in Höhe von 10,- Euro zu berechnen.  Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir berechtigt, Zinsen zu verlangen. Als Zinssatz wird der aktuelle Diskontsatz der Bundesbank mit einem 4-prozentigen Aufschlag festgelegt. Die Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugschadens behalten wir uns vor. Ist Teilzahlung vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber mit zwei Raten ganz oder teilweise in Verzug ist. Alle in den Preislisten aufgeführten Preise sind Nettopreise. Während der Auftragsabwicklung anfallende Zusatzkosten, insbesondere für Fremdleistungen (z.B. außerordentliche Fracht-, Litho- und Bearbeitungskosten sowie Gebühren), werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.  Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, werden sämtliche offene Rechnungen sofort fällig. Zahlungsverzug berechtigt uns für seine Dauer zur Zurückhaltung aller Leistungen. Nach Kaufabschluss auftretender Zahlungsverzug aus früheren Leistungen oder Vollstreckungsmaßnahmen jeder Art gegen den Käufer lassen in jedem Fall alle Ansprüche aus jüngeren Lieferungen sofort fällig werden und berechtigen uns daneben zum sofortigen Rücktritt.  

 

§ 10 Sonstiges  

Rechtsverbindliche Erklärungen uns gegenüber bedürfen der Schriftform.  Erfüllungsort für die Zahlungen des Auftraggebers sowie unsere Lieferungen und Leistungen ist Sitz unserer Firma. Leistungen beim Auftraggeber sind hiervon ausgenommen.  Gerichtsstand, auch für Wechsel und Schecksachen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist Sitz unserer Firma.  Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Formulierungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, ist der Vertrag so auszulegen, dass der mit der betreffenden Formulierung verfolgte Zweck erreicht wird. Die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen der AGB wird hiervon nicht berührt.    

 

§11 Schadensminderungspflicht 

Im Falle von Domainstreitigkeiten oder wettbewerbsrechtlichen oder ähnlichen Problemen bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung, ohne vorhergehende Kontaktaufnahme unter den auf unserer Internetseite genannten  Adressen oder Telefonnummern, wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen. 

  

Stand: 11.03.2019, Kai Schwerdt, Oliver Ludwig